Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Auch wenn im Testament steht "Mein Sohn bekommt nichts", schützt das Gesetz die engsten Familienbande.
Berechtigt sind:
- •Kinder (auch nichtehelich/adoptiert)
- •Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner
- •Eltern (aber nur, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte)
NICHT berechtigt: Geschwister, Tanten, Enkel (wenn Eltern noch leben).
Höhe des Pflichtteils
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
- •Beispiel: Witwer stirbt, hinterlässt 2 Kinder (A und B). Gesetzlich würden A und B je 50% erben.
- •Testament: "Kind A erbt alles."
- •Anspruch B: Pflichtteil ist die Hälfte von 50% = 25% des Nachlasswertes in Geld.
Wie komme ich an mein Geld?
Der Pflichtteil entsteht automatisch, muss aber aktiv eingefordert werden.
- •Auskunft verlangen: Fordern Sie den Erben auf, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (§ 2314 BGB). Sie haben Anspruch auf Wertermittlung (Gutachten) bei Immobilien.
- •Zahlung auffordern: Berechnen Sie die Quote und setzen Sie eine Zahlungsfrist.
- •Klage: Zahlt der Erbe nicht, müssen Sie klagen.
Trick "Schenkung zu Lebzeiten"?
Verschieben Erblasser Vermögen kurz vor Tod, um den Pflichtteil zu schmälern ("warmen Händen geben"), greift der Pflichtteilsergänzunganspruch. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden (abschmelzend) dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet.