Erbrecht

Kein Testament? Das bestimmt die gesetzliche Erbfolge

7. Februar 20246 Min. LesezeitmyRecht24 Redaktion

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen
  • 1. Ordnung: Kinder & Enkel
  • 2. Ordnung: Eltern & Geschwister
  • Ehegatten erben neben Kindern meist 50% (bei Zugewinngemeinschaft)
  • Unverheiratete Partner gehen leer aus!
  • Das Erbe muss aktiv ausgeschlagen werden (bei Schulden) – Frist: 6 Wochen
Fazit

Die gesetzliche Erbfolge passt selten perfekt. Ein Testament vermeidet Familienstreit.

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Das Ordnungssystem

Das BGB teilt Verwandte in "Ordnungen" ein. Eine vorhergehende Ordnung schließt alle nachfolgenden komplett aus.

1. Ordnung: Abkömmlinge

  • •Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert)
  • •Enkel (wenn Kinder bereits verstorben)
  • •Urenkel

Regel: Gibt es auch nur ein Kind (oder Enkel), erben Eltern oder Geschwister (2. Ordnung) nichts.

2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge

  • •Eltern des Verstorbenen
  • •Geschwister (wenn Eltern verstorben)
  • •Nichten/Neffen

3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge

  • •Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen

Was erbt der Ehepartner?

Das hängt vom Güterstand ab. Meist leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).

Der Ehegatte erbt:

  • •Neben Kindern (1. Ordnung): 1/4 (Erbteil) + 1/4 (Pauschaler Zugewinn) = 1/2 des Nachlasses.
  • •Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung): 1/2 (Erbteil) + 1/4 (Zugewinn) = 3/4 des Nachlasses.
  • •Alleine: Nur wenn es keine Erben der 1. oder 2. Ordnung und keine Großeltern gibt.

Wichtig: Unverheiratete Partner erben gesetzlich 0,00 €. Sie haben auch keinen Pflichtteilsanspruch!

Der Pflichtteil

Niemand kann enge Angehörige komplett enterben (außer bei schweren Verfehlungen). Wer per Testament enterbt wurde, fordert den Pflichtteil.

  • •Höhe: Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • •Art: Reiner Geldanspruch (kein Recht an Immobilien/Gegenständen).
  • •Berechtigte: Kinder, Ehegatten, (Eltern nur, wenn keine Kinder da sind). Geschwister haben nie einen Pflichtteilsanspruch.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine erste individuelle Einschätzung Ihres Falls empfehlen wir die Nutzung unserer KI-gestützten Fallanalyse oder die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Themen:
Erbrecht
Testament
Erbfolge
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