Das Ordnungssystem
Das BGB teilt Verwandte in "Ordnungen" ein. Eine vorhergehende Ordnung schließt alle nachfolgenden komplett aus.
1. Ordnung: Abkömmlinge
- •Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert)
- •Enkel (wenn Kinder bereits verstorben)
- •Urenkel
Regel: Gibt es auch nur ein Kind (oder Enkel), erben Eltern oder Geschwister (2. Ordnung) nichts.
2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge
- •Eltern des Verstorbenen
- •Geschwister (wenn Eltern verstorben)
- •Nichten/Neffen
3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
- •Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen
Was erbt der Ehepartner?
Das hängt vom Güterstand ab. Meist leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
Der Ehegatte erbt:
- •Neben Kindern (1. Ordnung): 1/4 (Erbteil) + 1/4 (Pauschaler Zugewinn) = 1/2 des Nachlasses.
- •Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung): 1/2 (Erbteil) + 1/4 (Zugewinn) = 3/4 des Nachlasses.
- •Alleine: Nur wenn es keine Erben der 1. oder 2. Ordnung und keine Großeltern gibt.
Wichtig: Unverheiratete Partner erben gesetzlich 0,00 €. Sie haben auch keinen Pflichtteilsanspruch!
Der Pflichtteil
Niemand kann enge Angehörige komplett enterben (außer bei schweren Verfehlungen). Wer per Testament enterbt wurde, fordert den Pflichtteil.
- •Höhe: Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- •Art: Reiner Geldanspruch (kein Recht an Immobilien/Gegenständen).
- •Berechtigte: Kinder, Ehegatten, (Eltern nur, wenn keine Kinder da sind). Geschwister haben nie einen Pflichtteilsanspruch.