Voraussetzung: Der Mangel
Ein Mangel ist alles, was den "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung einschränkt.
- •Sachmängel: Schimmel, undichte Fenster, Heizungsausfall, Wasserschaden.
- •Rechtsmängel: Überbelegung, fehlende Genehmigungen.
- •Umweltfehler: Baulärm, Lärm aus Nachbarwohnungen (wenn unzumutbar).
Schritt-für-Schritt zur Minderung
- •Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.
- •Zahlung unter Vorbehalt: Kündigen Sie an, die nächste Miete nur noch "unter Vorbehalt der Rückforderung" zu zahlen. Das ist sicherer als sofortiges Kürzen.
- •Minderungshöhe ermitteln: Nutzen Sie Mietminderungstabellen (Sammlungen von Urteilen) als Orientierung.
Orientierungswerte (Einzelfallabhängig!)
| Mangel | Mögliche Quote (ca.) |
|---|---|
| Heizungsausfall (Minusgrade) | 100% |
| Heizungsausfall (Sommer) | 0 - 10% |
| Erheblicher Schimmelbefall | 10 - 50% |
| Baulärm / Presslufthammer | 15 - 35% |
| Wasserschaden / Trocknungsgeräte | 50 - 80% |
Achtung: Wer zu viel mindert und dadurch mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand gerät, riskiert die fristlose Kündigung!