Wann ist Eigenbedarf zulässig?
Der Vermieter darf Ihnen kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder eine "Privilegierten Person" benötigt.
Erlaubte Personen:
- •Vermieter selbst
- •Kinder, Enkel
- •Eltern, Großeltern
- •Geschwister, Nichten/Neffen
- •Haushaltshilfen / Pflegepersonal
Nicht erlaubt (in der Regel):
- •Cousins/Cousinen
- •Onkel/Tanten
- •Geschiedene Ehepartner
Formale Anforderungen
Das Kündigungsschreiben muss strenge Regeln erfüllen:
- •Schriftform: E-Mail oder Fax reichen nicht.
- •Begründung: Wer zieht ein? Warum wird die Wohnung benötigt? Warum genau diese Wohnung?
- •Hinweis auf Widerspruchsrecht: Der Vermieter muss Sie auf Ihr Recht zum Widerspruch hinweisen.
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Kündigung oft schon deshalb unwirksam!
Das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB)
Sie können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine "unzumutbare Härte" bedeuten würde.
Beispiele für Härtefälle:
- •Hohes Alter oder Pflegebedürftigkeit
- •Schwere Krankheit (Attest nötig)
- •Lange Mietdauer & Verwurzelung im Viertel
- •Schwangerschaft
- •Fehlender Ersatzwohnraum: Trotz intensiver Suche finden Sie keine vergleichbare Wohnung.
Fristen
Der Widerspruch muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich zugehen.