Der erste Schritt: Ruhe bewahren und Fristen prüfen
Eine Kündigung ist ein Schock, aber überstürztes Handeln schadet oft. Das Wichtigste zuerst: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen (z.B. um den Job zu behalten oder eine Abfindung zu erstreiten), müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Warnung: Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – egal wie falsch oder ungerecht sie war!
Kündigungsarten und Gründe
1. Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitsplatz fällt weg (z.B. Standortschließung).
- •Sozialauswahl prüfen: Wurden Sie zu Recht ausgewählt oder hätte es einen Kollegen treffen müssen?
2. Verhaltensbedingte Kündigung
Sie haben angeblich etwas falsch gemacht (z.B. Zuspätkommen, Diebstahl).
- •Abmahnung: Lag vorher eine einschlägige Abmahnung vor? Ohne diese ist die Kündigung oft unwirksam.
3. Personenbedingte Kündigung
Sie können die Arbeit nicht mehr leisten (z.B. langanhaltende Krankheit).
- •BEM: Wurde ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt?
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Ausnahmen:
- •§ 1a KSchG: Der Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr), wenn Sie auf die Klage verzichten.
- •Sozialplan: Bei Massenentlassungen gibt es oft feste Abfindungsregeln.
- •Verhandlung: Die meisten Abfindungen werden vor Gericht "erstritten". Der Arbeitgeber zahlt ("kauft sich frei"), um das Risiko zu vermeiden, dass die Kündigung unwirksam ist.
Checkliste: Was tun nach Kündigung?
- • Eingangsdatum notieren: Wann lag der Brief im Kasten?
- • Agentur für Arbeit melden: Sofort (binnen 3 Tagen) arbeitssuchend melden, sonst droht Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- • Anwalt kontaktieren: Nutzen Sie unsere KI-Analyse für eine Ersteinschätzung.
- • Zeugnis anfordern: Bitten Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.