Die drei Funktionen einer Abmahnung
Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist (und später eine Kündigung rechtfertigen kann), muss sie drei Funktionen erfüllen:
- •Dokumentationsfunktion: Das Fehlverhalten muss exakt beschrieben werden (Datum, Uhrzeit, Vorfall). Pauschale Vorwürfe wie "Sie arbeiten zu langsam" reichen nicht.
- •Hinweisfunktion: Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass er dieses Verhalten nicht duldet.
- •Warnfunktion: Es muss die klare Drohung enthalten sein: "Im Wiederholungsfall droht die Kündigung."
Wie reagiere ich richtig?
1. Ruhe bewahren Unterschreiben Sie kein "Anerkenntnis", sondern höchstens den Empfang des Schreibens.
2. Prüfung der Vorwürfe Stimmt der Sachverhalt? Gibt es Zeugen?
3. Optionen abwägen
- •Nichts tun: Oft taktisch klug, wenn die Abmahnung formelle Fehler hat. Hebt man sich diese Einwände für den Kündigungsschutzprozess auf, gewinnt man dort oft.
- •Gegendarstellung: Sie schreiben Ihre Sicht auf und der Arbeitgeber muss diese zur Personalakte heften.
- •Klage auf Entfernung: Sie können gerichtlich verlangen, dass eine falsche Abmahnung entfernt wird. Das belastet aber oft das Arbeitsverhältnis weiter.
Wann verfällt eine Abmahnung?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass eine Abmahnung nach 2 bis 3 Jahren bei Wohlverhalten ihre "Warnfunktion" verliert und keine Kündigung mehr stützen kann.