Der Unterschied ist entscheidend
Viele werfen es in einen Topf, aber es sind zwei Paar Schuhe:
1. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
- •Gegner: Der Verkäufer (Händler).
- •Dauer: 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben (bei Neuware).
- •Inhalt: Ware muss bei Übergabe mangelfrei sein.
- •Beweislast: In den ersten 12 Monaten (seit 2022, vorher 6) wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an da war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen (fast unmöglich).
2. Garantie
- •Gegner: Meist der Hersteller (Apple, Samsung, etc.).
- •Dauer: Freiwillig (z.B. 1 Jahr, 5 Jahre).
- •Inhalt: Hersteller garantiert Haltbarkeit.
- •Tücke: Garantiebedingungen schließen oft Verschleiß, Akkus oder Wasserschäden aus.
Ihre Rechte bei Mängeln
Ist die Ware defekt, haben Sie folgende Stufen der Rechte (§ 437 BGB):
- •Nacherfüllung (Vorrangig!): Sie können wählen: Reparatur oder Neulieferung. Der Händler darf die Neulieferung nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist.
- •Rücktritt oder Minderung: Wenn die Reparatur zwei Mal scheitert oder der Händler sich weigert, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück).
- •Schadensersatz: Nur bei Verschulden des Händlers.