Die 2-Wochen-Frist
Das Wichtigste vorab: Wenn der gelbe Brief im Briefkasten liegt, läuft die Uhr. Sie haben exakt 2 Wochen Zeit für den Einspruch.
- •Fristbeginn: Tag der Zustellung (steht auf dem gelben Umschlag!).
- •Form: Schriftlich (Brief, Fax) bei der zuständigen Behörde.
- •Begründung: Zunächst nicht zwingend nötig ("Ich lege hiermit Einspruch ein... Begründung folgt nach Akteneinsicht").
Typische Fehler der Behörden
Warum sind Einsprüche oft erfolgreich? Weil in der Massenabfertigung Fehler passieren.
1. Technische Messfehler
- •Gerät nicht korrekt geeicht
- •Falscher Aufstellwinkel des Blitzers
- •Mehrere Fahrzeuge im Messbereich (Zuordnungsproblem)
2. Formale Fehler
- •Fahrer nicht identifizierbar (Foto unscharf)
- •Angaben im Bescheid falsch (Tatort, Zeit)
- •Verjährung eingetreten (i.d.R. nach 3 Monaten ohne Anhörung)
Wirtschaftliche Abwägung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Verwarnungsgeld (bis 55€) | Zahlen ist oft billiger als Streiten (außer bei Prinzipienfragen). |
| Punkte drohen | Einspruch prüfen! Punkte summieren sich schnell. |
| Fahrverbot droht | Dringend prüfen! Oft kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt oder ganz abgewendet werden. |
| Fahranfänger (Probezeit) | Einspruch prüfen! A-Verstoß führt zu Probezeitverlängerung & Aufbauseminar (teuer!). |
Kostenrisiko
Der Einspruch selbst kostet bei der Behörde nichts. Geht die Sache aber vor Gericht und Sie verlieren, zahlen Sie:
- •Bußgeld
- •Gerichtskosten (min. 55€)
- •Ggf. Anwaltskosten
Tipp: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel komplett.