Der Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen
Bei einem klassischen Auffahrunfall spricht die Rechtsprechung von einem Anscheinsbeweis zugunsten des Vorausfahrenden. Das bedeutet:
Der Auffahrende wird zunächst als Verursacher angesehen und muss beweisen, dass er keine Schuld trägt.
Warum gibt es diesen Anscheinsbeweis?
Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Fahrer:
- •Ausreichend Abstand halten muss (§ 4 StVO)
- •Seine Geschwindigkeit anpassen muss
- •Jederzeit anhalten können muss
Wann kann der Auffahrende sich entlasten?
Der Anscheinsbeweis kann erschüttert werden bei:
1. Grundloses starkes Bremsen
Wenn der Vordermann ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht.
Aber Achtung: Das Bremsen für:
- •Tiere auf der Fahrbahn
- •Kinder am Straßenrand
- •Hindernisse
- •Verkehrszeichen
...ist kein grundloses Bremsen!
2. Plötzlicher Spurwechsel
Wenn jemand unmittelbar vor Ihnen die Spur wechselt.
3. Rückwärtsfahren
Der Vorausfahrende ist rückwärts in Sie gefahren.
Ihr Schadensersatzanspruch
Als Geschädigter können Sie fordern:
| Schadensart | Beschreibung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Vollständige Wiederherstellung |
| Mietwagen | Für die Dauer der Reparatur |
| Nutzungsausfall | Falls kein Mietwagen genommen |
| Wertminderung | Bei neueren Fahrzeugen |
| Abschleppkosten | Falls notwendig |
| Schmerzensgeld | Bei Verletzungen |
Das sollten Sie nach dem Unfall tun
- •Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck)
- •Polizei rufen bei Personenschaden oder Streit
- •Fotos machen (Fahrzeugpositionen, Schäden)
- •Daten austauschen (Name, Versicherung, Kennzeichen)
- •Zeugen notieren
- •Schaden dokumentieren (nicht sofort reparieren!)
Typische Fehler vermeiden
❌ Nicht vorschnell Schuld eingestehen ❌ Nicht "mal schnell" selbst reparieren lassen ❌ Nicht zu lange warten (Verjährung beachten!)