Einfacher vs. Qualifizierter Rotlichtverstoß
Die Strafe hängt maßgeblich davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war:
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde)
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Grundtatbestand | 90 € | 1 | - |
| Mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Grundtatbestand | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Monat |
Wie wird die Rotzeit gemessen?
Moderne Ampelblitzer arbeiten mit zwei Sensoren:
- •Erster Sensor an der Haltelinie
- •Zweiter Sensor einige Meter dahinter
Aus der Zeitdifferenz zwischen den Sensorauslösungen und der Schaltzeit der Ampel wird die Rotzeit berechnet.
Typische Messfehler
- •Ungenaue Zeitmessung
- •Fehlerhafte Synchronisation
- •Technische Defekte
- •Fehlende Eichung
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch ist besonders aussichtsreich bei:
- •Unklarer Rotzeit – War die Ampel wirklich schon 1 Sekunde rot?
- •Grünpfeil übersehen – Gab es einen Grünpfeil?
- •Defekte Ampel – War die Ampelschaltung fehlerhaft?
- •Falsches Fahrzeug – Wurde das richtige Auto erfasst?
- •Rettungsgasse – Mussten Sie für Rettungsfahrzeuge Platz machen?
Besondere Situationen
Gelbe Ampel
Das Überfahren einer gelben Ampel ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist.
Grünpfeil (Rechtsabbiegen)
Beim Grünpfeil müssen Sie:
- •Erst anhalten
- •Dann vorsichtig abbiegen
Ein "Durchrollen" ist ein Rotlichtverstoß!
Probezeit
In der Probezeit gilt ein qualifizierter Rotlichtverstoß als A-Verstoß:
- •Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- •Verpflichtendes Aufbauseminar