Die Grundidee
Alles, was die Ehepartner in die Ehe "mitbringen", bleibt ihnen. Nur das, was sie während der Ehe gemeinsam (oder einzeln) erwirtschaften, soll fair geteilt werden.
Die Berechnung
Für jeden Partner wird eine Bilanz erstellt:
- •Anfangsvermögen: Vermögen am Tag der Hochzeit (indexiert wg. Kaufkraftschwund).
- •Endvermögen: Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
- •Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen.
Hat Partner A einen Zugewinn von 100.000 € und Partner B einen Zugewinn von 20.000 € erzielt?
- •Differenz: 80.000 €
- •Ausgleich: Partner A muss Partner B die Hälfte der Differenz zahlen (40.000 €).
- •Ergebnis: Jeder hat effektiv 60.000 € Zugewinn.
Sonderfall: Erbe & Schenkung
"Omas Haus", das ein Partner erbt, soll nicht geteilt werden.
- •Lösung: Erbschaften werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (so als hätte man sie schon immer gehabt).
- •Aber: Wertsteigerungen des Erbes während der Ehe fallen in den Zugewinn!
Immobilien in der Scheidung
Das Haus gehört nicht automatisch beiden! Es gehört dem, der im Grundbuch steht. Der andere partizipiert nur monetär über den Zugewinnausgleich. Oft wird das Haus verkauft oder ein Partner zahlt den anderen aus.