Familienrecht

Der Zugewinnausgleich: Wer bekommt was bei der Scheidung?

14. Februar 20248 Min. LesezeitmyRecht24 Redaktion

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Gilt automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Standard)
  • Prinzip: Der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs wird geteilt
  • Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen (werden nicht geteilt!)
  • Stichtage: Tag der Eheschließung (Anfang) vs. Tag der Zustellung Scheidungsantrag (Ende)
  • Schulden werden berücksichtigt
Fazit

Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen.

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Die Grundidee

Alles, was die Ehepartner in die Ehe "mitbringen", bleibt ihnen. Nur das, was sie während der Ehe gemeinsam (oder einzeln) erwirtschaften, soll fair geteilt werden.

Die Berechnung

Für jeden Partner wird eine Bilanz erstellt:

  1. •Anfangsvermögen: Vermögen am Tag der Hochzeit (indexiert wg. Kaufkraftschwund).
  2. •Endvermögen: Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
  3. •Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen.

Hat Partner A einen Zugewinn von 100.000 € und Partner B einen Zugewinn von 20.000 € erzielt?

  • •Differenz: 80.000 €
  • •Ausgleich: Partner A muss Partner B die Hälfte der Differenz zahlen (40.000 €).
  • •Ergebnis: Jeder hat effektiv 60.000 € Zugewinn.

Sonderfall: Erbe & Schenkung

"Omas Haus", das ein Partner erbt, soll nicht geteilt werden.

  • •Lösung: Erbschaften werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (so als hätte man sie schon immer gehabt).
  • •Aber: Wertsteigerungen des Erbes während der Ehe fallen in den Zugewinn!

Immobilien in der Scheidung

Das Haus gehört nicht automatisch beiden! Es gehört dem, der im Grundbuch steht. Der andere partizipiert nur monetär über den Zugewinnausgleich. Oft wird das Haus verkauft oder ein Partner zahlt den anderen aus.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine erste individuelle Einschätzung Ihres Falls empfehlen wir die Nutzung unserer KI-gestützten Fallanalyse oder die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Themen:
Familienrecht
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Scheidung
Vermögen

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