Familienrecht

Scheidung: Ablauf, Trennungsjahr & Unterhalt

5. Februar 20248 Min. LesezeitmyRecht24 Redaktion

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Voraussetzung: 1 Jahr Trennungsjahr (getrennt von Tisch und Bett)
  • Anwaltszwang: Mindestens einer der Partner braucht einen Anwalt
  • Unterhalt: Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich teilt Rentenansprüche
  • Einvernehmliche Scheidung spart massive Kosten
Fazit

Eine Scheidung ist emotional belastend – gute rechtliche Vorbereitung nimmt zumindest die finanzielle Angst.

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Ablauf einer Scheidung

  1. •Trennung: Einer zieht aus oder Trennung innerhalb der Wohnung ("Tisch & Bett").
  2. •Trennungsjahr: Mindestens 1 Jahr warten (Ausnahme: Härtefall, z.B. Gewalt).
  3. •Scheidungsantrag: Ein Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein.
  4. •Versorgungsausgleich: Gericht klärt Rentenansprüche (dauert oft 3-6 Monate).
  5. •Scheidungstermin: Kurzer Termin vor Gericht (ca. 15 Min), beide müssen erscheinen.
  6. •Beschluss: Die Ehe wird geschieden.

Unterhalt: Wer zahlt was?

Man unterscheidet zwei Phasen:

1. Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung)

Der Besserverdienende muss den anderen unterstützen, damit der Lebensstandard gewahrt bleibt.

  • •Faustformel: 3/7 der Differenz des Nettoeinkommens stehen dem Bedürftigen zu.

2. Nachehelicher Unterhalt (nach Scheidung)

Seit der Reform gilt stärker der Grundsatz der Eigenverantwortung. Jeder muss für sich selbst sorgen. Unterhalt gibt es nur noch in Ausnahmen:

  • •Betreuungsunterhalt: Bei Betreuung kleiner Kinder (Basis bis 3 Jahre).
  • •Altersunterhalt / Krankheitsunterhalt.
  • •Aufstockungsunterhalt: Wenn trotz Arbeit das Einkommen nicht reicht (begrenzt).

Kindesunterhalt

Dieser hat immer Vorrang! Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

  • •Zahlbar vom Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
  • •Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.

Kosten sparen

Eine Scheidung kann teuer werden (Streitwert = 3 Monatsnettoeinkommen beider + Vermögen).

Spartipp: Einvernehmliche Scheidung

  • •Klären Sie Streitpunkte (Haus, Kinder, Unterhalt) vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.
  • •Dann braucht nur ein Partner einen Anwalt für den Antrag. Der andere stimmt nur zu.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine erste individuelle Einschätzung Ihres Falls empfehlen wir die Nutzung unserer KI-gestützten Fallanalyse oder die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Themen:
Scheidung
Unterhalt
Trennungsjahr
Familienrecht

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