Strafrecht

Strafverfahren eingeleitet: Vorladung erhalten? Schweigen ist Gold!

6. Februar 20245 Min. LesezeitmyRecht24 Redaktion

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Keine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei (nur bei Staatsanwaltschaft/Gericht)
  • Goldene Regel: Keine Aussage ohne Akteneinsicht!
  • Sie haben ein Schweigerecht – nutzen Sie es!
  • Fordern Sie sofort einen Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger an
  • Niemals 'zur Sache' aussagen, nur Angaben zur Person sind Pflicht
Fazit

Alles was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Schweigen Sie und rufen Sie einen Anwalt.

Ihr konkreter Fall?

Erhalten Sie eine persönliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen – in nur 5 Minuten.

Der Anhörungsbogen oder die Vorladung

Sie finden Post von der Polizei im Briefkasten: "Vorladung als Beschuldigter". Der erste Impuls: Anrufen, hingehen, "das Missverständnis aufklären".

TUN SIE DAS NICHT!

Warum Schweigen die beste Verteidigung ist

  • •Informationsgefälle: Die Polizei kennt die Akte, Sie nicht. Sie wissen nicht, welche Beweise vorliegen.
  • •Kein Nachteil: Ihr Schweigen darf vor Gericht nicht gegen Sie gewertet werden.
  • •Verplappern: Oft liefern Beschuldigte erst durch gut gemeinte Erklärungen die Beweise, die der Polizei noch fehlten.

Muss ich zur Polizei gehen?

  • •Polizei-Vorladung: Nein. Sie müssen nicht erscheinen und nicht absagen (höflich absagen ist aber okay).
  • •Staatsanwaltschaft / Richter: Ja, hier besteht Erscheinungspflicht!

Ablauf des Verfahrens

  1. •Ermittlungsverfahren: Polizei sammelt Beweise.
    • •Ziel: Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 II StPO) oder wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO).
  2. •Strafbefehl oder Anklage:
    • •Strafbefehl: "Urteil per Post" ohne Verhandlung. Einspruch binnen 2 Wochen möglich!
    • •Anklageschrift: Es kommt zur Gerichtsverhandlung.
  3. •Hauptverhandlung: Prozess vor Gericht.

Was macht der Anwalt?

Ein Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht. Erst wenn man weiß, was in der Akte steht, entscheidet man:

  • •Weiter schweigen?
  • •Einlassung schreiben (schriftliche Stellungnahme)?
  • •Auf Einstellung hinwirken?

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine erste individuelle Einschätzung Ihres Falls empfehlen wir die Nutzung unserer KI-gestützten Fallanalyse oder die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Themen:
Strafrecht
Vorladung
Polizei
Verteidigung

Kostenlose Rechtstipps

Erhalten Sie aktuelle Infos zu Bußgeldern, Verkehrsrecht und Tipps zur Verteidigung – direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.

Lassen Sie Ihren Fall analysieren

Unsere KI prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Jetzt kostenlos starten

Weitere Artikel

Kostenlose Fallanalyse