Anzeige vs. Strafantrag
- •Strafanzeige: Sie teilen der Behörde mit: "Hier ist eine Straftat passiert." Bei schweren Delikten (Offizialdelikte wie Raub, Mord, Betrug) muss der Staat dann ermitteln. Die Anzeige kann nicht zurückgenommen werden! (Der Staat ermittelt weiter, auch wenn Sie es sich anders überlegen).
- •Strafantrag: Bei persönlichen Delikten (Beleidigung, einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch) darf der Staat nur ermitteln, wenn das Opfer es ausdrücklich will. Frist: 3 Monate! Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden.
Wie erstatte ich Anzeige?
- •Persönlich: Auf jeder Polizeiwache.
- •Schriftlich: Brief an Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- •Online: Fast alle Bundesländer bieten eine "Online-Wache" für einfache Delikte (Fahrradklau, Betrug im Internet).
Nach der Anzeige
Sie erhalten eine Tagebuchnummer (Vorgangsnummer).
- •Ermittlungsverfahren: Polizei lädt Zeugen und Beschuldigte.
- •Aktenweitergabe: Geht an die Staatsanwaltschaft.
- •Einstellung oder Anklage: Sie erhalten als Anzeigenerstatter (meist) einen Bescheid, wenn das Verfahren eingestellt wird.
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie es ausgeht, beantragen Sie explizit den "Einstellungsbescheid".