Sozialrecht

Geld vom Staat: Diese Leistungen und Steuervorteile stehen Ihnen zu

8. Februar 20246 Min. LesezeitmyRecht24 Redaktion

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Wohngeld Plus: Höhere Einkommensgrenzen seit 2023
  • Kinderzuschlag (KiZ): Bis zu 292€ pro Kind zusätzlich zum Kindergeld
  • Werbungskostenpauschale: 1.230€ ohne Belege absetzbar
  • Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260€ (6€ pro Tag)
  • Anträge stellen lohnt sich – oft verfallen Ansprüche aus Unwissenheit
Fazit

Viele Familien verschenken hunderte Euro im Monat, weil sie Wohngeld oder KiZ nicht beantragen.

Ihr konkreter Fall?

Erhalten Sie eine persönliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen – in nur 5 Minuten.

Leistungen für Familien und Geringverdiener

1. Wohngeld Plus

Ein Mietzuschuss für Menschen, die genug verdienen, um keine Grundsicherung zu brauchen, aber zu wenig für die Miete.

  • •Wer: Rentner, Geringverdiener, Familien.
  • •Höhe: Im Schnitt ca. 370€ / Monat.
  • •Vorteil: Wer Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Klassenfahrten, Mittagessen).

2. Kinderzuschlag (KiZ)

Zusätzlich zum Kindergeld (250€) gibt es den KiZ (max. 292€ pro Kind).

  • •Voraussetzung: Einkommen deckt eigenen Bedarf, aber nicht den der Kinder.
  • •Goodie: Keine KiTa-Gebühren mehr!

3. Elterngeld

  • •Basiselterngeld: 65% des Netto-Einkommens (min. 300€, max. 1.800€) für 12-14 Monate.
  • •ElterngeldPlus: Halber Betrag, aber doppelt so lange (gut bei Teilzeit).

Steuern sparen: Die wichtigsten Pauschalen

Sie müssen keine Belege sammeln, wenn Sie unter den Pauschalen bleiben. Das Finanzamt zieht diese Beträge automatisch (oder auf Antrag) ab.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)

1.230 € werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Haben Sie höhere Kosten (Fahrtweg, Arbeitsmittel)? Dann lohnt sich die Steuererklärung.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

  • •30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) für die ersten 20 km.
  • •38 Cent ab dem 21. Kilometer.
  • •Egal ob Auto, Bahn oder Fahrrad!

Homeoffice-Pauschale

Arbeiten Sie von zu Hause?

  • •6 € pro Tag
  • •Maximal 210 Tage = 1.260 € im Jahr.
  • •Gilt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist (Arbeit am Küchentisch).

Sparer-Pauschbetrag

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) sind bis 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) steuerfrei. Stellen Sie unbedingt Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank!

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine erste individuelle Einschätzung Ihres Falls empfehlen wir die Nutzung unserer KI-gestützten Fallanalyse oder die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Themen:
Sozialrecht
Steuern
Wohngeld
Kindergeld

Kostenlose Rechtstipps

Erhalten Sie aktuelle Infos zu Bußgeldern, Verkehrsrecht und Tipps zur Verteidigung – direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.

Lassen Sie Ihren Fall analysieren

Unsere KI prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Jetzt kostenlos starten
Kostenlose Fallanalyse